Sie können meinen Wahlkampf unterstützen, indem Sie dem Kreisverband Böblingen über das untenstehende Formular eine Spende zukommen lassen.
Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung (Stichwort Ehegattensplitting) um 1.650 Euro. Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei gemeinsamer Veranlagung (§ 34 g EStG).
Darüber hinaus gehende Spenden und/oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 b EStG).